HR-News
Mag.a (FH) Sabine Pötz

„Ghosting im Bewerbungsprozess – ein No-Go. Beide Seiten sollten Bescheid geben, wenn kein Interesse an einem weiteren Kontakt besteht!“ erklärt Sabine Pötz, Gründerin von TECHSEARCH, Personalberaterin und Karriere-Coach im aktuellen Artikel:

August 4, 2024

Sabine, wie reagierst du, wenn…

…sich eine Bewerberin, ein Bewerber nicht mehr meldet?

In der modernen Arbeitswelt hat sich der Begriff „Ghosting“ nicht nur im Dating, sondern auch im Bewerbungsprozess etabliert. Ghosting beschreibt das plötzliche und unerwartete Abbrechen der Kommunikation von einer Seite. Sowohl Bewerbende als auch Recruiting-Verantwortliche sind davon betroffen.

  • Bewerbende erleben Ghosting am öftesten, nachdem sie ihre Bewerbung übermittelt haben oder nach dem Vorstellungsgespräch. Beides ist ärgerlich und demotivierend. Alle Bewerbenden haben ein Recht auf Rückmeldung, selbst wenn diese negativ ausfällt. Eine kurze, ehrliche Absage ist wichtig, um den Bewerbenden Klarheit zu verschaffen!
  • Aber auch Recruiting-Verantwortliche sind zunehmend von Ghosting betroffen. Bewerbende, die nach intensiven Auswahlprozessen plötzlich nicht mehr erreichbar sind oder einfach nicht zum vereinbarten Vorstellungsgespräch erscheinen, kommen in der Praxis vor. Auch wenn man viele Bewerbungen laufen hat, finde ich es wichtig, dass man jene Firmen informiert, mit denen man den Bewerbungsprozess stoppe möchte.

 

Verbindlichkeit, Respekt und Wertschätzung sind essenziell! Ein professioneller Umgang miteinander sollte stets gewahrt bleiben, um ein positives Erlebnis für beide Seiten zu gewährleisten. Durch klare Kommunikation profitieren im Endeffekt beide Seiten von einem fairen und respektvollen Umgang.

 

Welche Erfahrungen haben Sie zum Thema Ghosting? Schreiben Sie mir gerne hier!

Und hier geht’s zum Video!

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